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Eine Zahnzusatzversicherung macht Sinn

Eine Zahnzusatzversicherung macht Sinn

Wir alle wünschen uns ein schönes und funktionelles Gebiss bis ins hohe Alter. Doch benötigen wir alle irgendwann eine kostspielige Zahnoperation. Die gesetzliche und private Krankenversicherung deckt in den meisten Fällen jedoch nur einen Teil der Kosten ab. Eine Zahnzusatzversicherung schafft hier Abhilfe. Doch für wen macht eine Zahnzusatzversicherung Sinn, welche Leistungen deckt sie ab und inwiefern unterscheidet sie sich zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?

Zahnzusatzversicherung - Für wen lohnt sie sich?

Ob eine Zahnzusatzversicherung Sinn macht, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Auch auf die individuellen Präferenzen und Bedürfnisse kommt es an. Ist man mit den Leistungen durch die gesetzliche und private Krankenversicherung zufrieden, ist es mitunter günstiger das Geld anzusparen. Möchte man ein funktionales und strahlendes Gebiss durch hochwertige medizinische Versorgung gewährleisten, macht eine private Zahnzusatzversicherung Sinn. Sachverständige empfehlen den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schon im jüngeren Alter ab dem 35. Lebensjahr, sodass ein größtmögliches Leistungsspektrum im Alter abgedeckt ist. Man beachte: Angekündigte Zahnoperationen und bestehende Zahnschäden werden nicht von der Zahnzusatzversicherung übernommen.

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche und private Krankenversicherung?

Oft werden Argumente laut, eine Zahnzusatzversicherung würde sich nicht lohnen und lediglich hohe Kosten verursachen, zudem seien die Risiken einer eventuellen Zahnoperation nicht allzu hoch, ein Abschluss der Versicherung sei demnach nicht sinnvoll. Doch vergessen viele, wie hoch die Kosten für einen Zahnersatz und diverse Zahnoperationen ausfallen können. Eine Krone kostet bis zu 1000 Euro. Eine Brücke sogar bis zu 1800 Euro. Ein Implantat mit Keramikkrone kostet 3000 Euro und eine vollständige Gebisssanierung kann mitunter in einem fünfstelligen Betrag münden. Die gesetzliche und private Krankenversicherung übernimmt nur einen gewissen Anteil der Kosten. Wie hoch dieser Anteil letztendlich ausfällt, hängt von der entsprechenden Krankenkasse ab. Während die gesetzliche Krankenkasse durchschnittlich zwischen 50 Prozent und 65 Prozent der Kosten abdeckt, kann der übernommene Anteil einer privaten Krankenversicherung je nach Tarif variieren. Hier beträgt der Kostenübernahmeanteil zwischen 50 Prozent und 80 Prozent.

Private Krankenversicherung und Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung setzt leider die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung voraus. Eine Mitgliedschaft für privat Versicherte ist damit ausgeschlossen. Doch gibt es auch hierfür eine Alternative. In einer Privatversicherung profitieren Mitglieder ohnehin schon von einer verbesserten Leistung und Kostenübernahme. Bis zu 80 Prozent der Kosten für anfallende Zahnbehandlungen sind in den meisten Regeltarifen vorgesehen. Statt einer privaten Zahnzusatzversicherung bieten die privaten Krankenkassen Wahltarife an, wodurch anfallende Kosten - gleich der privaten Zahnzusatzversicherung - vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Die zusätzliche Versicherung kann nicht bei einer fremden Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Um den zusätzlichen Schutz zu beantragen, setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung.

Foto-Quelle: pixabay.com

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