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Gelten Nutzer von E-Zigaretten für Versicherungen als Raucher?

Gelten Nutzer von E-Zigaretten als Raucher?

Wer eine Versicherung abschließen möchte, der wird häufig auch nach den Rauchgewohnheiten gefragt. Seit es die e-Zigarette auf dem Markt gibt, ist die Beantwortung dieser Frage gar nicht mehr so einfach. Wird beim Antrag einer Versicherung eine falsche Angabe gemacht, so kann das im schlimmsten Fall die Konsequenz haben, dass die Versicherung Ihnen im Schadensfall nicht weiterhilft. Für viele Nutzer von E-Zigaretten stellt sich daher die Frage: Gehöre ich jetzt zu den Rauchern oder nicht?

Sind Nutzer von E-Zigaretten Raucher?

Rein technisch gesehen, müsste diese Frage klar mit nein beantwortet werden. Schließlich werden die E-Zigaretten gedampft und nicht geraucht und es findet kein Verbrennungsprozess wie bei den herkömmlichen Zigaretten statt. Ein Rauch kann nur entstehen, wenn ein derartiger Verbrennungsprozess stattfindet. Daher spricht man bei der Nutzung von E-Zigaretten von Dampfen, da eben nur das Liquid verdampft. Aber viele E-Zigaretten Nutzer verwenden nikotinhaltige Substanzen, die medizinisch mit dem Rauchen gleichgesetzt werden müssen. Um die Frage richtig beantworten zu können, müssten die Versicherungen bei ihrer Frage klar zwischen Zigaretten und E-Zigaretten differenzieren.

Viele Versicherungen stellen die E-Zigaretten der normalen Zigarette gleich

Dampfer gehören sicherlich nicht zu den regulären Rauchern. Viele ehemalige Raucher sehen es als Verbesserung, wenn sie anstatt des ungesunden Glimmstengels, eine E-Zigarette mit Liquid dampfen. Viele Versicherungen sehen hier aber keinen Unterschied. Auch wenn durch das Dampfen wesentlich weniger Schadstoffe inhaliert werden, werden E-Zigaretten Nutzer als Raucher abgestempelt. Tatsächlich gibt es auf Anträgen wie zum Beispiel für eine Lebensversicherung die Tarifbedingung, dass ein Versicherter 12 Monate kein Nikotin durch Inhalieren oder Rauchen zu sich genommen haben darf und dies auch in Zukunft nicht vorhat. Nur wer hier mit gutem Gewissen Nein antworten kann, der erhält bei den Beiträgen einige finanzielle Vergünstigungen gegenüber einem Raucher.

Was bedeutet das für den Versicherungsschutz?

Wenn Sie regelmäßig E-Zigaretten nutzen, dann dürfen Sie beim Abschluss einer Versicherung im Bereich Gesundheitsfragen nicht behaupten, ein Nichtraucher zu sein. Ansonsten riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. In vielen Fällen werden E-Zigaretten in den FAQs entsprechend erwähnt, so dass jeder neue Versicherte weiss, wie die Versicherung bei Nutzern von E-Zigaretten handelt. Ansonsten geben Versicherungen aber auch gerne telefonische Hinweise, wie der Antrag genau ausgefüllt werden muss.

Foto-Quelle: pixabay.com

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Kommentar von Ulrich | 2020-11-10

Und wie verhält es sich, wenn ich nikotinfrei mit einer E-Zigarettedampfe? Darf man mich dann immer noch als Raucher versichern?

Antwort von Andreas Mellenthin

Da kein Nikotion enthalten ist, sollte es eigentlich ausgenommen sein, nach der jetzigen Argumentation. Auf jeden Fall eine gute Frage. Wahrscheinlich ist das etwas, was man die Versicherung direkt fragen muss, um sicher zu gehen.

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