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IT-Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige – was ist zu beachten?

IT-Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige – was ist zu beachten?

Seit Jahren boomt die IT-Branche. Gerade öffnet sich eine Vielzahl neuer Geschäftsfelder und immer mehr Menschen suchen als Selbstständige ihr Glück in der IT. Die mobile Vernetzung ermöglicht den IT-Freelancern gute Geschäfte. Doch neben all der Arbeit und dem damit verdienten Geld, geht es stets um Zeitdruck. Es gilt die Fristen der Auftraggeber einzuhalten. Wer im Stress Fehler macht, kann im schlimmsten Fall gar seine Existenz verlieren. Schließlich sieht der Gesetzgeber eine Haftung in unbegrenzter Höhe bei Schadenersatzansprüchen vor.

Ursprünglich war die Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister nichts anderes als eine normale Betriebshaftpflichtversicherung, also eine standardisierte Versicherungslösung, die durch eine abgeschlossene Liste von versicherten Tätigkeiten in der EDV-Branche an die Zielgruppe der IT-ler angepasst wurde, ohne dabei allerdings darüber hinaus in den Versicherungsbedingungen auf die speziellen Risiken und Anforderungen an einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz für diese Branche einzugehen.

Abgeschlossen wurden diese Versicherungen primär von Freelancern aus dem vernünftigen Eigeninteresse, ihre finanzielle Existenz und Privatvermögen vor berufsbedingten Schadenersatzansprüchen zu schützen.

In der Zwischenzeit kommt es jedoch immer häufiger vor, dass Auftraggeber für die Projektvergabe eine solche Versicherung voraussetzen.

Wegen der dadurch gestiegenen Nachfrage der stark wachsenden Zielgruppe haben viele Versicherungsunternehmen die Zeichen der Zeit erkannt und bieten neben der allgemeinen Haftpflichtversicherung nun eine spezielle IT Versicherung bzw. IT-Haftpflichtversicherung an, die den Eindruck einer bedarfsgerechten Absicherung für diese Berufsgruppe vermitteln soll. Wettbewerb belebt das Geschäft und verbessert im Laufe der Zeit auch das Niveau der angebotenen Produktqualität.

Die Versicherungslandschaft in Deutschland ist gut besetzt. Dennoch gibt es relativ wenige Versicherungsunternehmen, die die spezielle IT-Haftpflichtversicherung anbieten. So stehen Vor allem aber bei spezialisierten Versicherungsanbietern stehen mittlerweile tatsächlich Versicherungslösungen für den IT-Dienstleister bereit, die voll und ganz auf die Branche und deren spezifische Risikosituation zugeschnitten sind. Rund 20 Versicherungsgesellschaften sind es, die Dienstleistungsunternehmen sowie Freiberufler gegen die Risiken im IT- und Telekommunikationsbereich mit der geeigneten Haftpflichtversicherung schützen. Jedoch zeigt sich im Vergleich, dass sich die Versicherungsbedingungen bei den einzelnen Versicherungen erheblich unterscheiden. Selbst Versicherungsvermittler zeigen sich bisweilen wenig sicher mit den Fakten. Deshalb ist es sinnvoll sich bei Experten Rat zu suchen, die ihre Informationen für diese besonders Internet-affine Zielgruppe auch genau dort anbieten.

Um alle Vermögensschäden sowie mögliche Personen- und Sachschäden abzudecken, bietet sich für IT-Freelancer die IT-Haftpflichtversicherung als Kombination einer Berufshaftpflichtversicherung zur wichtigen Absicherung von Vermögensschäden mit einer Büro- oder Betriebshaftpflichtversicherung an, durch die die Personen- und Sachschäden abgesichert sind.

Dabei sollte unbedingt sichergestellt werden, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt wird, um im schlimmsten Fall auch wirklich den maximal vorstellbaren Schadenersatz abdecken zu können. Außerdem ist es wichtig, in Erfahrung zu bringen, wie hoch die vom Versicherten im Schadensfall zu tragende Selbstbeteiligung ist.

Wichtiger Bestandteil der Versicherungsleistung ist stets auch die Prüfung der Ansprüche durch den Versicherer und gegebenenfalls die Übernahme der Kosten der Abwehr von unberechtigten Forderungen.

Um im Schadensfall aber keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten bestimmte Leistungskriterien in der IT-Haftpflichtversicherung unbedingt erfüllt sein. Hierzu zählen:

  • „offene Deckung“
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Vorumsatz-Deckung ohne Beschränkung
  • Verzögerungsschäden
  • Erfüllungsschäden
  • Vertragliche Haftung
  • Rechteverletzungen
  • Verzicht auf Leistungseinschränkungen durch „Stand der Technik-Klausel“ oder „Erprobungsklausel“ / „Experimentierklausel“

Bei der offenen Deckung sind sämtliche Tätigkeiten im IT- bzw. Telekommunikationsbereich mitversichert. Eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Versicherung sollte vermieden werden. Andernfalls können sich ungeahnte Lücken auftun, die im Versicherungsfall teuer werden können. Ist keine offene Deckung gegeben, muss bei jeder Veränderung des Tätigkeitsspektrums der Versicherungsumfang neu geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Bei den Kosten richtet sich der Versicherungsbeitrag nach unterschiedlichen Faktoren. Hierzu zählen:

  • Jahresumsatz
  • Versicherungssummen
  • Tätigkeitsspektrum

Zur Absicherung von Vermögensschäden sollte eine Versicherungssumme von mindestens 300.000 Euro vereinbart werden. Personen- und Sachschäden sollte zudem mit mindestens drei Millionen Euro abgesichert werden.

IT-Freelancer mit geringem Umsatz können ihre beruflichen Risiken durch eine qualitativ gute IT-Haftpflichtversicherung bereits für unter 300 Euro im Jahr versichern. Existenzgründer erhalten bei kundenfreundlichen Versicherungen in den ersten Versicherungsjahren meist sogar einen Rabatt auf den zu zahlenden Beitrag. Somit lässt sich eine finanzielle Absicherung existenzbedrohender Berufsrisiken für den IT-Dienstleister mit einem geringen Beitrag erreichen.

Foto-Quelle: pixabay.com

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