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Tod in der Familie: Was tun bei einem Sterbefall?

Tod in der Familie: Was tun bei einem Sterbefall?

Er kommt häufig völlig überraschend und trifft die Angehörigen mit der vollen Wucht der Trauer – der Tod eines Familienangehörigen oder nahen Freundes. Jährlich sterben in Deutschland mehr als 900.000 Menschen pro Jahr. Trotz dieser großen Zahl ist jeder Tod eines Menschen ein persönliches Schicksal, das es zu verarbeiten gilt.

Das Versterben eines Menschen löst eine Kettenreaktion von Handlungen aus. In den meisten Fällen sind die Hinterbliebenen dafür verantwortlich, die bürokratischen Hürden zu meistern. Wer zu Lebzeiten mit Vollmachten und Versicherungen vorgesorgt hat, erleichtert es den Angehörigen ungemein.

Wo Angehörige Hilfe erhalten

Ist ein Mensch verstorben, muss der Tod zunächst offiziell von einem Arzt festgestellt werden. Anschließend ist der Leichnam – je nach Bundesland – zwischen 24 und 36 Stunden nach Versterben einem Bestatter zu übergeben. Bestattungsinstitute in Deutschland sind meist der erste Ansprechpartner für trauernde Angehörige.

Bei der Auswahl eines Bestatters haben die Hinterbliebenen die freie Auswahl. Es ist zu prüfen, ob der Verstorbene zu Lebzeiten einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter abgeschlossen hat. In diesem Fall ist bereits ein Bestattungshaus über die Wünsche informiert und kann unmittelbar nach dem Tod mit der Überführung in die Leichenhalle beginnen. Über den Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. können Hinterbliebene einen vertrauenswürdigen Bestatter finden. Der gesamte bürokratische Ablauf wird gegen Zahlung der Aufwendungen vom Bestatter übernommen.

Kosten einer Bestattung

Bis zum Jahr 2003 haben die gesetzlichen Krankenkassen das sogenannte Sterbegeld gezahlt. Die Geldleistung, auch Beerdigungszuschuss genannt, hat ein Teil der Aufwendungen für die Beisetzung übernommen. Seit 2004 müssen Bundesbürger selbst vorsorgen. Mit einer Vorsorgeversicherung für Bestattungen schützen sie sich und vor allem die Hinterbliebenen vor den hohen Kosten, die eine Beerdigung in Deutschland verursacht.

Bestattungskosten können mit einer Vorsorgeversicherung auf zwei Wege abgesichert werden. Der Versicherungsnehmer kann sich für eine einmalige Zahlung der Kosten entscheiden oder monatliche Beiträge für die Versicherung leisten. Mit dem Abschluss einer Vorsorgeversicherung erhält der Versicherungsnehmer einen lebenslangen Versicherungsschutz. Optionale Inhalte der Versicherung sind eine kostenlose Rückführung bei Versterben im Ausland, die Aufnahme ohne Gesundheitscheck bis in das hohe Alter oder die Übernahme von Kosten für besondere Wünsche. Mit dem ausreichenden Versicherungsschutz durch eine Trauervorsorge Versicherung wird den Hinterbliebenen die finanzielle Last während der schweren Zeit der Trauer abgenommen.

Vorgehen bei weiteren Versicherungen

In der Regel gilt bei Versicherungen in Deutschland: Fällt das Versicherungsinteresse weg, endet die Versicherung. Bei einem Todesfall fällt das Interesse an der Versicherung generell weg. Der Vertrag endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Hinterbliebene sind in der Verantwortung, die Versicherungen schnellstmöglich über den Tod zu informieren. In den meisten Fällen reicht die Übersendung der Sterbeurkunde aus, den Vertrag zu beenden. Bei bestimmten Versicherungen wie der Lebensversicherung wird unter Umständen auch ein amtsärztliches Zeugnis über die Todesursache gefordert.

Die Lebensversicherung stellt unter den Versicherungen eine Sonderrolle dar. Schließlich greift der Sinn dieser Versicherung erst mit dem Tod des Versicherungsnehmers, während bei den meisten anderen Versicherungen schlicht der Schutz erlischt. Hinterbliebene sollten bei der Lebensversicherung dringend darauf achten, die Informationspflicht binnen 72 Stunden wahrzunehmen. Gleiches gilt für die Unfallversicherung. Auch hier steht den Hinterbliebenen unter Umständen die Auszahlung einer Police zu.

 

Foto-Quelle: pixabay.com

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