Pferdehaftpflichtversicherung - Informationen

Ein eigenes Pferd zu haben, ist nicht nur der Traum vieler kleiner Mädchen. Was jedoch oft übersehen wird, ist die Tatsache das ein Pferd kein Schoßtier ist, sondern ein kräftiges Tier, welches im ungünstigen Fall auch einen großen Schaden anrichten kann. Kommt es zu solch einem Schaden, ist einzig und allein der Pferdehalter verantwortlich. Daher ist eine Pferdeversicherung für Pferdehalter Pflicht. Schützen Sie sich schon mit geringen Beiträgen vor einem Schadensfall.

Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschaden ab. Für Sie jetzt einen kostenlosen, unabhängigen und unverbindlichen Versicherungsvergleich durch und sparen Sie unnötige Kosten bei optimalen, auf Sie individuell abgestimmte, Leistungen.

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Sind die Fohlen meines Pferdes mitversichert?

Ähnlich wie bei Ihrer persönlichen Haftpflichtversicherung ist der Pferde-Nachwuchs bis zu einem bestimmten Alter, abhängig vom Versicherer, bei der Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert. In der Regel gilt bis zu einem Alter von 6 bis 12 Monaten. Danach braucht das Pferd eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung. Sobald Ihr Pferd Nachwuchs bekommt, müssen Sie es Ihrer Versicherung mitteilen, damit ein Versicherungsschutz entsteht.

Deckt mein Pferdehaftpflichtversicherung auch Fremdreiter?

Ja. Auch wenn jemand anderes als Sie das Pferd reitet greift die Pferdehaftpflichtversicherung. Das gilt, wenn der Reiter verletzt wird genauso, wie wenn Dritte verletzt werden. Vor allem die Kostenerstattung von Flurschäden, zu denen es öfter kommt, sind auch bei Fremdreitern durch die Versicherung abgedeckt.