Rüruprente - Informationen

Die Rüruprente (Basis Rente) ist vor allem für Selbstständige gedacht, die ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten. Daher ist Sie in ihrem Konzept der gesetzlichen Rente nahe verwandt.

Die Basisrente darf nicht auf einmal, also in einer Summe, ausgezahlt werden, sondern ausschließlich als monatliche Raten - frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Stirbt der Versicherte frühzeitig, ist die gesamte gesparte Summe verloren. Sie wird nur an den Versicherten selbst ausgezahlt. Wird eine Hinterbliebenenversorgung mit abgeschlossen, gilt diese nur für den Ehepartner der versicherten Person. Auch eine BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) kann gegen Mehrkosten eingeschlossen werden. Die Rürup Rente darf nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden. (Kann aber im Gegenzug auch nicht gepfändet werden) Weder das Sozialamt noch die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) greift auch dann nicht auf die Rürup Rente zu, wenn der Versichere Bezüge bekommen sollte. Diese Hartz IV-Sicherheit gilt auch für Riester-Renten und die betriebliche Altersversorgung.

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Die Rürup Rente ist nicht so prominent wie die Riester-Rente, aber das heißt nicht, das sie sich nicht lohnt. Vor allem für Selbstständige und Freiberufler sollte sich ein Blick lohnen. Vor allem was die steuerliche Behandlung betrifft, gibt es sehr interessante Vorteile.